Rechtsprechung
BFH, 16.02.2016 - IX R 20/13 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Keine Aufteilung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 4 Abs 4, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG § 9 Abs 1, EStG § 9 Abs 5, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008
Keine Aufteilung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
- Bundesfinanzhof
Keine Aufteilung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 Abs 4 EStG 2002, § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b EStG 2002, § 9 Abs 1 EStG 2002, § 9 Abs 5 EStG 2002, EStG VZ 2007
Keine Aufteilung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer - IWW
- Wolters Kluwer
Abzugsfähigkeit der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers bei nicht unerheblicher Nutzung für Zwecke einer nicht steuerbaren Tätigkeit
- rewis.io
Keine Aufteilung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abzugsfähigkeit der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers bei nicht unerheblicher Nutzung für Zwecke einer nicht steuerbaren Tätigkeit
- rechtsportal.de
EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 1
Abzugsfähigkeit der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers bei nicht unerheblicher Nutzung für Zwecke einer nicht steuerbaren Tätigkeit - datenbank.nwb.de
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Häusliches Arbeitszimmer - und die Aufteilung der Aufwendungen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Häusliches Arbeitszimmer
- Begriff des häuslichen Arbeitszimmers
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- FG Köln, 15.05.2013 - 4 K 1384/10
Kein Aufteilungsverbot für häusliche Arbeitszimmer
Auszug aus BFH, 16.02.2016 - IX R 20/13
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 15. Mai 2013 4 K 1384/10 aufgehoben.Das Finanzgericht (FG) entschied mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 1585 veröffentlichten Urteil, das FA habe einen Abzug in Höhe von 25 % der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer --soweit sie auf die Verwaltung des Grundstücks C-Straße entfielen-- zu Unrecht versagt.
- BFH, 27.07.2015 - GrS 1/14
Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im …
Auszug aus BFH, 16.02.2016 - IX R 20/13
Diese Regelung hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) im Beschluss vom 27. Juli 2015 GrS 1/14 (BFHE 251, 408) dahin ausgelegt, dass Aufwendungen für einen in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebundenen Raum, der sowohl zur Erzielung von Einkünften als auch --in mehr als nur untergeordnetem Umfang-- zu privaten Zwecken genutzt wird, insgesamt nicht abziehbar sind.
- BFH, 25.04.2017 - VIII R 52/13
Aufwendungen für ein im Rahmen mehrerer Einkunftsarten genutztes häusliches …
Hieran hat sich auch nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 251, 408, BStBl II 2016, 265 nichts geändert, der nur die --im Streitfall nicht gegebene-- Nichtaufteilbarkeit von Aufwendungen für ein gemischt genutztes Arbeitszimmer betrifft, das sowohl für private Wohnzwecke als auch beruflich zur Einkunftserzielung genutzt wird (…s. auch BFH-Urteile vom 17. Februar 2016 X R 1/13, BFH/NV 2016, 913; vom 16. Februar 2016 IX R 20/13, BFH/NV 2016, 1146, und IX R 21/13, BFH/NV 2016, 1147). - BFH, 27.07.2015 - GrS 1/14
Zur Aufteilbarkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer - Vorlage an den …
Eine Aufteilung befürworten das FG Köln, Urteil vom 19. Mai 2011 10 K 4126/09 (EFG 2011, 1410, Rev. X R 32/11); das FG München, Urteil vom 28. April 2011 15 K 2575/10 (EFG 2013, 496, Rev. X R 1/13); das FG Köln, Urteil vom 15. Mai 2013 4 K 1384/10 (EFG 2013, 1585, Rev. IX R 20/13). - BFH, 22.03.2016 - VIII R 24/12
Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für beruflich genutzte und in die häusliche …
Dementsprechend hat der BFH im Anschluss an den Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 251, 408, BStBl II 2016, 265 den Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug von Aufwendungen für ein gemischt genutztes, dem Typus des Arbeitszimmers entsprechendes Zimmer verneint (BFH-Urteile vom 16. Februar 2016 IX R 20/13, BFH/NV 2016, 1146, …und vom 16. Februar 2016 IX R 23/12, BFH/NV 2016, 912).
- FG Hamburg, 16.10.2017 - 2 K 215/16
Berücksichtigung von Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer/Betriebsstätte
Dementsprechend hat der BFH im Anschluss daran den Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug von Aufwendungen für ein gemischt genutztes, dem Typus des Arbeitszimmers entsprechendes Zimmer verneint (BFH-Urteile vom 16. Februar 2016 IX R 20/13, BFH/NV 2016, 1146, …und vom 16. Februar 2016 IX R 23/12, BFH/NV 2016, 912). - FG Hamburg, 13.12.2016 - 6 K 94/16
Kein Betriebsausgabenabzug für Aufwendungen aus einer Arbeitsecke - Aufwendungen …
Dementsprechend hat der BFH im Anschluss an den Beschluss des Großen Senats des BFH Beschluss des Großen Senats des BFH (vom 27. Juli 2015 GrS 1/14, BFHE 251, 408, BStBl II 2016, 265) den Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug von Aufwendungen für ein gemischt genutztes, dem Typus des Arbeitszimmers entsprechendes Zimmer verneint (BFH-Urteile vom 16. Februar 2016 IX R 20/13, BFH/NV 2016, 1146, …und vom 16. Februar 2016 IX R 23/12, BFH/NV 2016, 912). - BFH, 21.11.2013 - IX R 23/12 Beim IX. Senat sind unter den Aktenzeichen IX R 20/13 und IX R 21/13 (Vorinstanz: jeweils FG Köln, Urteile vom 15. Mai 2013 4 K 1384/10 und 4 K 1242/13, Streitjahre: 2007 und 2008) zwei weitere Verfahren zu der Frage anhängig, ob die Kosten für als Arbeitszimmer eingerichtete (separate) Räume, die (zeit)anteilig (zu 70 %) für die Verwaltung vermieteter Immobilien und (zeit)anteilig (zu 30 %) für eine wissenschaftliche, vom FA jedoch als Liebhaberei qualifizierte und damit private Tätigkeit genutzt werden, anteilig als Werbungskosten abziehbar sind.